Bei der Planung Ihres Bauvorhabens und zur Abgabe des Bauantrags bei der Baubehörde benötigen Sie einen Lageplan zum Bauantrag entsprechend der Bauprüfverordnung (§ 3 BauPrüfVO NRW).
Auf Grundlage der digitalen Katasterdaten, des örtlichen topographischen Aufmaßes des Grundstückes sowie der Nachbarbebauung und, wenn vorhanden, dem Bauplanungsecht erstellen wir den einfachen Lageplan. Hierbei handelt es sich zunächst um den sogenannten „Vorplan“. Dieser wird Ihrem Architekturbüro als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Ist die Planung des Gebäudes abgeschlossen, sendet der Architekt uns die Grundrisse, Ansichten und Schnitte des geplanten Gebäudes zu. Auf Basis der dieser Daten erfolgt dann der „Projekteintrag“ des Gebäudes in den Lageplan. Hierbei werden dann auch, die nach Landesbauordnung NRW erforderlichen, Berechnungen (GRZ/GFZ, Abstandsflächen etc.) von uns durchgeführt und in den einfachen Lageplan eingetragen. Nach abschließender Abstimmung mit dem Architekten wird der Lageplan dann geplottet und in der gewünschten Anzahl an den Architekten versendet.
Wie den oben bezeichneten Ausführungen zu entnehmen ist, ist der einfache Lageplan im Prinzip identisch mit dem Amtlichen Lageplan. Dieser stellt also, wenn keine der in § 3 Absatz 3 Nummern 1-4 BauPrüfVO NRW genenannten Bedingen vorliegen die für den Bauherren kostengünstigere Variante dar, da hier keine Abrechnung der Gebührenordnung vorgeschrieben ist.